| Notarkosten |
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Die Notarkosten ist das Honorar des Notars für die Dokumentierung einer Rechtshandlung. Die Notargebühren werden von der Verordnung des Justizministers vom 28. Juni 2004 über maximale Sätze der Notargebühr geregelt. Die Verordnung legt die Maximalsätze fest, die vom Notar für seine Tätigkeit berechnet werden dürfen. Die Notargebühr hängt hauptsächlich vom Wert der notariellen Handlung ab.
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