| Stempelsteuer |
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Die Stempelsteuer ist eine Gebühr im Bereich der öffentlichen Verwaltung für behördliche Maßnahmen, Ausgabe einer Bescheinigung oder Genehmigung bzw. der Einreichung eines Dokumentes, in dem die Erteilung einer Vollmacht oder Prokura bestätigt wird, oder seine Abschrift, ein Auszug oder eine Kopie im Bereich der öffentlichen Verwaltung oder in einem Gerichtsverfahren. Die Gerichtsgebühren sind eine Form des Gegenwerts für die Handlungen der Organe der Staatsverwaltung und der Selbstverwaltungsorganen. Die Gebühr wird durch das Gesetz vom 16. November 2006 über die Stempelgebühr geregelt. Die Verordnung legt detailliert die Höhe der Gebühr, je nach Art der Sache, fest. Zum Beispiel für die Einreichung eines Dokumentes zur Bestätigung einer Vollmachterteilung ist an das Gericht eine Gebühr in Höhe von 17 PLN zu entrichten.
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